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Hunde-Knigge

Liebe Hundefreunde,

bitte beachten Sie die folgenden Regeln während der Übungsstunden, im Stadtgebiet oder im Gelände. Sie tragen so zu einem angenehmen Verlauf der Gruppenübungen bei und fördern ein positives Bild von uns Hundehaltern in der Öffentlichkeit.

1. Impfschutz

An den Übungsstunden können nur Hunde teilnehmen, die eine grundimmunisierende Schutzimpfung haben.

2. Haftung des Hundehalters

Während des Trainings bleibt der Hundehalter stets verantwortlicher Halter für seinen Hund. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen.

3. Anweisungen der Trainerin

Den Anweisungen der Trainerin ist stets Folge zu leisten, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z.B. Raufereien). Dies gilt nicht nur bei den Übungsstunden, sondern auch bei Stadtgängen oder anderen Spaziergängen.

4. Betreten des Trainingsortes

Der Trainingsort sowie seine Umgebung sollen sauber bleiben.

Wenn Hunde  Kot absetzen, ist dieser umgehend vom jeweiligen Hundeführer zu entfernen.

Beutel oder Tüten hierfür können mitgebracht oder nachgefragt werden.

Die Entsorgung erfolgt in die bereitgestellten Mülleimer.

Der Trainingsort ist „rauchfreie Zone": Wer rauchen möchte, kann dies außerhalb tun und die Zigarettenreste im Mülleimer entsorgen. Das Betreten des Trainingsorts ist im alkoholisierten Zustand nicht gestattet

5. Markierverhalten

Das Urinieren von Rüden - und Hündinnen mit ausgeprägtem Markierverhalten – an Trainingsgegenständen sollte unter allen Umständen vermieden werden.

Ggf. sind diese sofort mit Wasser zu reinigen.

6. Füttern

Füttern Sie keine anderen Hunde, zumindest nicht ohne Einverständnis der Besitzer. Jeder Hund sollte lernen, dass Leckerchen nur aus der Tasche des eigenen Hundeführers kommen.

7. Läufige Hündinnen

Hündinnen können für die Dauer der Läufigkeit und der nachfolgenden Zeit, solange die Hündin noch übermäßig attraktiv ist, vom Gruppentraining ausgeschlossen werden.

Die Trainerin entscheidet, ob die Hündin am Training teilnehmen darf.

Hundeführer mit Rüden haben keinen Anspruch darauf, dass läufige Hündinnen ausgeschlossen werden.

8. Kranke Hunde

Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt, wenn sie dadurch eine Gefahr für sich und Andere darstellen oder der Besuch der Kurse für sie selbst eine zu große Belastung ist.

Die Entscheidung über die Teilnahme trifft die Trainerin, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt.

9. Rücksichtnahme

Achten Sie bitte stets darauf, dass von Ihrem Hund keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen und Tiere ausgeht.

10. Pflegliche Behandlung der Einrichtung

Der Trainingsort mit den dazu gehörigen Materialien soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Bitte gehen Sie pfleglich damit um.

Die Geräte dürfen nur von Hunden genutzt werden.

Bitte beaufsichtigen Sie auch Ihre Kinder. Für die Dauer  der Trainings- oder Beschäftigungsstunden erkennt jeder Hundebesitzer diese Hunde-Knigge und die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag an.

Grobe Verstöße können zum Ausschluss vom Training führen.