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Niedersächsischer Hundeführerschein

Prüfungsort in 49838 Wettrup

 

Sachkundeprüfung für Hundehalter/innen

Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung erbringen.

Der Hundeführerschein ist, unabhängig der Rasse, für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1 Juli 2011 angeschafft haben.

Der theoretische Prüfungsteil muss laut Gesetz vor Aufnahme der Hundehaltung erfolgen, der praktische Prüfungsteil innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung.

 

Theoretische Prüfung:

Die Dauer der theoretischen Prüfung beträgt ca. 45 Minuten.

Es gibt insgesamt 5 Kategorien mit jeweils 7 Fragen.

Die 5 Kategorien lauten:

1.              Die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts

2.              Das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden

3.              Das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden

4.              Das Erziehen und Ausbilden von Hunden

5.              Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

 

Praktische Prüfung:

In der ca. 60 Minuten dauernden praktischen Prüfung muss das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter gezeigt werden. Die Prüfung wird an mindestens zwei unterschiedlichen Örtlichkeiten (verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich) absolviert.

Die Prüfung muss nicht mit dem eigenen Hund durchgeführt werden.

Erlaubt sind Hör-und/oder Sichtzeichen.

Der Vierbeiner darf bei korrektem Verhalten belohnt werden.

Die gesamte Prüfung kann mit einem angeleinten Hund durchgeführt werden.

Kranke oder verletzte Hunde werden nicht zur Prüfung zugelassen.

 

Prüfungsinhalte sind beispielsweise:

-                 Handling am Hund (zum Beispiel Zähn-/, Ohren-/ und Pfotenkontrolle)

-                 Kontrolliertes Gehen an der Leine- Sitz oder Steh oder Platz oder Bleib (Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen)

-                 Kommen auf Ruf (Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen)

-                 Begegnung mit anderen Personen (zum Beispiel Spaziergänger. Menschengruppe)

-                 Begegnung mit anderen Hunden- Gehen an stärker befahrener Straße- Überqueren einer befahrenen Straße- Begegnung mit beispielsweise Radfahrern, Kinderwagen etc.

 

Wenn der Prüfling den Hund verantwortungsvoll, vorausschauend und sicher durch die Prüfungssituationen führen kann, ist die Prüfung erfolgreich abgelegt.

Dabei soll der Hundeführer den Hund in den Prüfungssituationen führen ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden oder des Straßenverkehrs.

 

Als nicht bestanden gilt es insbesondere, wenn der Prüfling den Hund nicht unter Kontrolle hat, sich unangemessen verhält oder von elf Prüfungssituationen nur fünf oder weniger erfolgreich absolviert.

 

Theoretische Prüfung:  75,00 €

Praktische Prüfung:     75,00 €

 

Vom Landkreis Emsland bin ich zur Abnahme der Sachkundeprüfung nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (§ 3 Abs. 3 NHundG) anerkannt.